Familienservicebüro Wiefelstede

Leben in Wiefelstede mit Kindern - Wir helfen dabei!


Krippe (1-3 Jahre)


„Wiefelsteder Kindertreff" des Ammerländer Kindertreff e. V.


Hörner Str. 3

Telefon: (0 44 02) 985 612

Leiter: Herr Plep

Gruppenangebot:  Vormittagsgruppe und Ganztagsgruppe

Frühdienst und Spätdienst

mit Mittagessen


Krippe in der Kindertagesstätte "Am Brinkacker"

Am Brinkacker 4 a

Telefon: (04402) 989 32 40

Leiterin: Frau Wichmann

Gruppenangebot:

Vormittagsgruppe und Ganztagsgruppe

Frühdienst und Spätdienst

mit Mittagessen


Krippe in der  Kindertagesstätte "Am Breeden" in Wiefelstede

Kirchstraße 10a

Telefon: (04402) 6109

Leiterin: Frau Wittje

Gruppenangebot:

Vormittagsgruppe

Frühdienst und Spätdienst

mit Mittagessen


Krippe Heinrich Kunst in Ofenerfeld

Sandweg 24

Tel. (0441) 96947269

Leiterin: Frau Einemann

Gruppenangebot:

Vormittagsgruppe und Ganztagsgruppe

Frühdienst und Spätdienst

mit Mittagessen (vegtetarisch)


Krippe in der Kita "Lüttje Padd" in Metjendorf

Lüttje Padd 1

Tel. (0441) 998 71 51 11

Leiterin: Frau Lampe

Gruppenangebot:

Vormittagsgruppe und Ganztagsgruppe

Frühdienst und Spätdienst

mit Mittagessen


Krippe in der Kindertagesstätte Metjendorf

Schulweg 23

Telefon: (0441) 61912

Leiterin: Frau Rahden

Gruppenangebot:

Vormittagsgruppe und Ganztagsgruppe

Frühdienst und Spätdienst

mit Mittagessen


Richtlinie Gebührenregelung Kindertagesstätten in der Gemeinde Wiefelstede als PDF-Datei


Finanzielle Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie finanzielle Förderung durch den Landkreis erhalten, wenn Ihr Kind eine Krippe, den Kindergarten oder den Hort besucht.

Hier finden Sie Anträge und verschiedene Formulare für den

Antrag zur Übernahme der Beiträge zu Tageseinrichtungen als PDF-Datei

Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass Sie den Antrag rechtzeitig bei Ihrem Familienservicebüro oder beim Landkreis einreichen, da die Förderung erst ab Antragseingang übernommen wird.

Wenn Sie erwerbstätig sind, reichen Sie bitte Gehaltsabrechnungen oder alternativ die von Ihrem Arbeitgeber ausgefüllte Verdienstbescheinigung für die letzten 12 Monate mit ein.

Bei Anträgen auf finanzielle Förderung der Krippen- oder Hortbetreuung ist auch eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers über Ihre Arbeitszeiten vorzulegen.

Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an das Familienservicebüro, oder, bei Fragen speziell zur finanziellen Förderung, an den Landkreis Ammerland, Frau Kruse, Tel.: 04488/ 56-3071.